Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietgeräte

Die EQUIPRENT Film - & Videotechnik Andreas Teichmann GmbH, übernimmt keine Haftung durch auftretende Schäden oder Ausfälle, die dem Mieter durch Personal oder Geräte während der Mietdauer entstehen. Der Mieter erkennt durch den Abschluß des Mietvertrages die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Mietbedingungen an:

1. Mietgebühr

Für die Vermietung der Aufnahmegeräte und des Zubehörs, werden mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, die in der jeweilig geltenden Mietgebührliste des Vermieters aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag der Abholung oder Versendung der gemieteten Geräte bis einschließlich zu dem Tag der Rückgabe.

2. Auslieferung und Transport

Werden vom Vermieter die gemieteten Gegenstände dem Mieter zu dem vereinbarten Termin nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter nach vorangegangener Mahnung und Fristsetzung den Mietvertrag fristlos kündigen. Werden im Fall der Vermietung mehrerer Gegenstände nur einzelne Geräte nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter den Mietvertrag nur bezüglich dieser Geräte kündigen, es sei denn, die anderen zur Verfügung gestellten Geräte können ohne die nicht zur Verfügung gestellten Geräte nicht eingesetzt werden und der Mieter sich insoweit keinen Ersatz anderweitig beschaffen kann. Schadenersatzansprüche kann der Mieter wegen der nicht zur Verfügungstellung der gemieteten Gegenstände gegen den Vermieter nicht geltend machen.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter die gemieteten Gegenstände beim Vermieter abzuholen und nach Ablauf der Mietzeit beim Vermieter wieder abzuliefern. Verlangt der Mieter die Versendung der gemieteten Gegenstände, so gehen alle Transportkosten zu seinen Lasten. Das Transportrisiko trägt der Mieter, und zwar auch, dann, wenn der Vermieter den Transport selbst übernimmt.

3. Verlust oder Beschädigung der Mietsache

Der Mieter haftet vom Tage der Abholung oder Versendung bis zur Rückgabe, unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens sowohl für die Beschädigung, als auch für den Verlust der gemieteten Gegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, eine entsprechend ausreichende Haftpflichtversicherung für gemietete Geräte abzuschließen. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Reparatur bezieht sich auf die Behebung eines bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache an den Mieter vorhandenen Mangel oder eines normalen Abnutzungsschadens. Die Beweislast hierfür trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisung des Vermieters betreffend Bedienung und Behandlung der gemieteten Gegenstände zu befolgen.

4. Versicherung

Die gemieteten Gegenstände werden automatisch vom Vermieter mit einer Elektronik-Geräte-Versicherungung versichert. Die Prämie richtet sich nach der Versicherungsdauer und dem Wert und Einsatz des Gerätes. Alle Umstände sind vorher anzuzeigen. Auf Wunsch des Mieters und bei Vorhandensein einer eigenen Versicherung kann die Versicherung durch den Vermieter entfallen.

5. Gewährleistungsansprüche

Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände vor ihrer Abholung oder Versendung auf ihre Funktionstüchtigkeit und auf sonstige etwaige Mängel fachmännisch zu untersuchen. Für die bei einer Untersuchung feststellbaren offenen Mängel sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen.

Ist dem Mieter die Untersuchung der gemieteten Gegenstände vor ihrer Abholung nicht möglich, so hat er die Untersuchung unverzüglich nachzuholen und dabei festgestellte Mängel sofort dem Vermieter anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn während der Mietzeit versteckte Mängel auftreten.

6. Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen aller Verträge bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Der zuständige Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls Hamburg.

Hamburg, den 05.05.2015 ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN

Alle anderen Preislisten und Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.





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