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EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH
Marschnerstr. 9
22081 Hamburg
Deutschland

Telefon:+49 (0)40 220 40 12
Fax:+49 (0)40 229 56 22




Geschäftsführer:Andreas Teichmann
UmSt.Id-Nr.:DE 118 65 04 86
Handelsregister:Hamburg HRB 41782


Geschäftszeiten:Montag bis Freitag
9:00-13:00 Uhr und
14:00-18:00 Uhr




Die nachfolgenden AGB gelten für den Vermietungsbereich. Für den Verkauf haben wir gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine Wiederrufsbelehrung in unserem Shopbereich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die EQUIPRENT Film - & Videotechnik Andreas Teichmann GmbH, übernimmt keine Haftung durch auftretende Schäden oder Ausfälle, die dem Mieter durch Personal oder Geräte während der Mietdauer entstehen. Der Mieter erkennt durch den Abschluß des Mietvertrages die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Mietbedingungen an:

1. Mietgebühr
Für die Vermietung der Aufnahmegeräte und des Zubehörs, werden mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, die in der jeweilig geltenden Mietgebührliste des Vermieters aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag der Abholung oder Versendung der gemieteten Geräte bis einschließlich zu dem Tag der Rückgabe.

2. Auslieferung und Transport
Werden vom Vermieter die gemieteten Gegenstände dem Mieter zu dem vereinbarten Termin nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter nach vorangegangener Mahnung und Fristsetzung den Mietvertrag fristlos kündigen. Werden im Fall der Vermietung mehrerer Gegenstände nur einzelne Geräte nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter den Mietvertrag nur bezüglich dieser Geräte kündigen, es sei denn, die anderen zur Verfügung gestellten Geräte können ohne die nicht zur Verfügung gestellten Geräte nicht eingesetzt werden und der Mieter sich insoweit keinen Ersatz anderweitig beschaffen kann. Schadenersatzansprüche kann der Mieter wegen der nicht zur Verfügungstellung der gemieteten Gegenstände gegen den Vermieter nicht geltend machen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter die gemieteten Gegenstände beim Vermieter abzuholen und nach Ablauf der Mietzeit beim Vermieter wieder abzuliefern. Verlangt der Mieter die Versendung der gemieteten Gegenstände, so gehen alle Transportkosten zu seinen Lasten. Das Transportrisiko trägt der Mieter, und zwar auch, dann, wenn der Vermieter den Transport selbst übernimmt.

3. Verlust oder Beschädigung der Mietsache
Der Mieter haftet vom Tage der Abholung oder Versendung bis zur Rückgabe, unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens sowohl für die Beschädigung, als auch für den Verlust der gemieteten Gegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, eine entsprechend ausreichende Haftpflichtversicherung für gemietete Geräte abzuschließen. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Reparatur bezieht sich auf die Behebung eines bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache an den Mieter vorhandenen Mangel oder eines normalen Abnutzungsschadens. Die Beweislast hierfür trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisung des Vermieters betreffend Bedienung und Behandlung der gemieteten Gegenstände zu befolgen

4. Versicherung
Auf Wunsch des Mieters kann vom Vermieter eine Elektronik-Geräte-Versicherung abgeschlossen werden. Die Prämie richtet sich nach der Versicherungsdauer und dem Wert und Einsatz des Gerätes. Alle Umstände sind vorher anzuzeigen.

5. Gewährleistungsansprüche
Der Mieter hat die gemieteten Gestände vor ihrer Abholung oder Versendung auf ihre Funktionstüchtigkeit und auf sonstige etwaige Mängel fachmännisch zu untersuchen. Für die bei einer Untersuchung feststellbaren offenen Mängel sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
Ist dem Mieter die Untersuchung der gemieteten Gegenstände vor ihrer Abholung nicht möglich, so hat er die Untersuchung unverzüglich nachzuholen und dabei festgestellte Mängel sofort dem Vermieter anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn während der Mietzeit versteckte Mängel auftreten.

6. Verkaufsbedingungen
Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn der Arbeitnehmer auf seine Einkaufsbedingungen verweist. Lieferungen erfolgen mit größter Beschleunigung nach Maßgabe unserer Bestände und Produktionsmöglichkeiten der Lieferwerke. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Höherer Gewalt befreit uns von der Verpflichtung zur Lieferung. Versand erfolgt auf Risiko des Käufers. Unsere Sendungen sind jeweils bis zur Höhe des Rechnungsbetrages versichert. Falls nicht erwünscht, wird das Gerät auf Gefahr des Käufers versandt.

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unserer Eigentum. Sie dürfen, solange sie nicht bezahlt sind, weder veräußert, noch verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder in sonstiger Weise, z. B. durch Pfändung von Dritter Stelle oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren des Kunden gefährdet, so sind wir zur Rücknahme unserer Waren, auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung, berechtigt. Mit der Annahme unserer Waren tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung der von uns gelieferten Waren entstehender Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab.

Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto innerhalb von 14 Tagen. Wir behalten uns vor, in bestimmten Fällen die Lieferung nur gegen Kasse oder Nachnahme durchzuführen.

Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diese Zahlungsbedingungen gelten auch für Rechnungen, die aus Mietverträgern entstehen. Rücknahmen und Umtausch festverkaufter Ware kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Gebrauchtgeräte unterliegen keiner Garantie.

7. Allgemeine Videonachbearbeitungsbedingungen
Allgemeine Kopiergeschäftsbedingungen
Bei mündlich erteilten Aufträgen wird die Kenntnis der gültigen Preislisten vorausgesetzt. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der bemängelten bzw. beanstandeten Kopien erfolgen, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware. Unsere Haftung beschränkt sich lediglich auf die Nachbesserung oder den Ersatz ; weitere Forderungen werden hiermit ausgeschlossen.

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei technischem Ausfall wird die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH bemüht sein, den Auftrag termingerecht auszuführen. Eventuelle Ansprüche, auch Dritter, die durch die Terminverzögerung entstehen, können nicht geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber versichert, daß er sämtliche Rechte innehat, insbesondere die Urheber- und Leistungsschutzrechte des an die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH zur Bearbeitung übergeben Materials. Der Auftraggeber stellt die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Der Auftraggeber versichert, daß durch die Kopierung bzw. Überspielung von Bild und Ton keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials, und dies auch nach der Bearbeitung durch die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH. Der Auftraggeber stellt die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang gemacht werden.

Sollte bei der Bearbeitung das überlassene Bild- und Tonmaterials durch Stromausfall, technische Schäden, oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.
Für das von der Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH gelieferte Bild- und Tonmaterial, besteht bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentumsvorbehalt.

Für GEMA-Gebühren und GEMA-Meldung, sowie die Wahrung der urheberrechtlichen Verpflichtungen, hat der Auftraggeber Sorge zu tragen und stellt die Firma EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH mit der Erteilung des Auftrages von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang gestellt werden.

8. Allgemeines
Änderungen und Ergänzungen aller Verträge, sowie der Verkaufsbedingungen und Allgemeinen Video-Nachbearbeitungs- und Kopiergeschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Der zuständige Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls Hamburg.

Hamburg, den 01.04.2001 ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN

Alle anderen Preislisten und Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.



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